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Fahrradcodierung

Systemmeldungen:

Vielerorts bieten unterschiedliche Institutionen wie Versicherungen, Fahrradhändler, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), Vereine oder Institutionen, aber teilweise auch die Polizei bei Vorlage eines Eigentumsnachweises eine alphanumerische Codierung, sprich: Kombination aus Buchstaben und Ziffern, an. Der Eintrag mit witterungsbeständig lackierter Gravur enthält die verschlüsselte Wohnanschrift des Eigentümers, wobei sich die Codiernummer folgendermaßen zusammensetzt:

  • HH Stadt- bzw. Kreiskennung, analog dem Kfz-Kennzeichen Gemeindekennung (zwei- bzw. dreistellig)
  • 12345 Straßenschlüssel (fünfstellig)
  • 678 Hausnummer (dreistellig)
  • AB Initialen des Eigentümers (zweistellig)

Viele Fundämter und Polizeidienststellen sind in der Lage, diesen Code zu "übersetzen" und als "Klarinformation" zu lesen. So kann sehr schnell eine Plausibilitätsprüfung erfolgen, die klärt, ob der Radfahrer möglicherweise tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer ist. Ein weiterer Vorteil: Die Weitergabe und der Verkauf gestohlener Räder werden unattraktiv, da sich die Codiernummern nur sehr schwer wieder entfernen lassen. Ein Hehler wird dem Dieb die "heiße" - weil gekennzeichnete - "Ware" nicht abnehmen.

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