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Die bundesweite Notfallnummer zur Sperrung Ihrer Karten

Systemmeldungen:

Um den Missbrauch Ihrer Karten wirksam verhindern zu können, sollten Sie Ihre gestohlenen oder auf sonstige Weise abhanden gekommenen Zahlungskarten und andere elektronische Berechtigungen (z.B. Mitarbeiterausweise, etc.) schnellstmöglich sperren lassen.

Zentrale Sperrung über den Sperr-Notruf 116 116

Aufgrund der steigenden Zahl von kartenbasierten Zahlungen und der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit von Sperr-Hotlines, wurde auf Empfehlung des Bundesministeriums des Innern und als Leuchtturmprojekt der Initiative D21 am 01. Juli 2005 der Sperr-Notruf 116 116 eingeführt. Die Notrufnummer 116 116 ist die weltweit erste zentrale und einheitliche Rufnummer zum Sperren von Karten und elektronischen Berechtigungen. Dem Bürger wird durch den Sperr-Notruf 116 116 im Fall eines Kartenverlustes sicher, schnell und umkompliziert geholfen.

Eine Rufnummer für alle Sperranfragen

Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr gebührenfrei zu erreichen. Der Bürger kann mit nur einem Anruf Karten unterschiedlicher Herausgeber sperren. Darüber hinaus ist der Sperr-Notruf 116 116 auch für Sprach- und Hörgeschädigte Menschen unter der Nummer 116 116 per Telefax erreichbar.


Auch aus dem Ausland erreichbar

Aus dem Ausland ist der Sperr-Notruf mit der jeweiligen Landesvorwahl für Deutschland ebenfalls erreichbar, in der Regel unter +49 116 116. Zur zusätzlichen Sicherheit, insbesondere für die Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0) 30 / 40 50 40 50 zu erreichen.

Was wird zur Sperrung benötigt?

Der Karteninhaber muss sich nicht für eine Nutzung des Sperr-Notrufs registrieren. Zur Sperrung der verlorenen Karten sollten dennoch folgende Daten bereit gehalten werden:

  • ec- und Bankkarten: die Kontonummer wird unbedingt benötigt; die Bankleitzahl ist für die schnellere Abwicklung hilfreich
  • Kreditkarten: der Name der Bank oder alternativ die Bankleitzahl.

Welche Karten können gesperrt werden?

Der Sperr-Notruf 116 116 gilt für Kunden mit Karten oder Medien, deren Herausgeber sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Mittlerweile können über 116 116 mehr als 90% aller Bank- und Zahlungskarten, diverse Mitarbeiterausweise von Firmen und sogar Handy-Karten gesperrt werden. Die Konzeption des Sperr-Notruf sieht vor, Teilnehmer aus anderen Branchen und mit anderen Medien, z.B. aus dem Gesundheitswesen sowie Unternehmen mit Mitarbeiterausweisen oder Zugangsberechtigungen einzubinden. Der diskriminierungsfreie Zugang ermöglicht es, dass sich alle Herausgeber von Karten und erlektronischen Berechtigungen, unabhängig von der Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten, dem Sperr-Notruf anzuschließen können.


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