„Rechts“-Verstöße
Die Mehrzahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten sind so
genannte Propagandadelikte nach §§ 86 und 86a des Strafgesetzbuches. Wer
zum Beispiel mit einem Hakenkreuz auf der Kleidung herumläuft, macht
Werbung für eine verfassungswidrige Organisation. Hier wehrt sich die
Demokratie gegen extremistische Symbole. Welche Symbole verboten sind,
können Sie
hier nachlesen.
Viel zu häufig kommt es zu Gewaltstraftaten, die aufgrund einer rechtsextremistischen Motivation entstehen - neben Körperverletzungen auch zu Brandstiftungen, Landfriedensbruch und versuchten Tötungsdelikten.
Meist steht das Opfer dabei in keinerlei Beziehung zum Täter. Es war einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Das Prinzip "Zufall" ist gewollt: Schließlich geht es nicht um bestimmte Personen - getroffen sowie in Angst und Schrecken versetzt werden soll vielmehr eine ganze Gruppe von Menschen.
Die Bestimmungen des Strafgesetzbuches können Sie hier nachlesen.
Z.B.:
- §86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
- §86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen




